AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma: MagicParty
Inhaber: Matthias Freyboth
Rechtsform: Einzelunternehmen
Unternehmens-Adresse:
Friedrich-List-Straße 16, D-99817 Eisenach/ Thüringen/ Germany,
telefonisch erreichbar unter folgenden Rufnummern:
Tel.: 01 73 - 9 25 74 40 (bevorzugt)
oder Tel.: 03 69 1 - 73 17 32
E-Mail: m.freyboth@gmx.de
Steuer-Nummer: 155 / 220 / 03 600
Sind einzelne Bestimmungen der AGB anfechtbar oder unwirksam,
so wird die Gültigkeit im Übrigen davon nicht berührt.
Streichungen oder Veränderung einzelner Punkte sind unzulässig.
§1 - Veranstaltung
Firma: MagicParty
Inhaber: Matthias Freyboth
Rechtsform: Einzelunternehmen
Unternehmens-Adresse:
Friedrich-List-Straße 16, D-99817 Eisenach/ Thüringen/ Germany,
telefonisch erreichbar unter folgenden Rufnummern:
Tel.: 01 73 - 9 25 74 40 (bevorzugt)
oder Tel.: 03 69 1 - 73 17 32
E-Mail: m.freyboth@gmx.de
Steuer-Nummer: 155 / 220 / 03 600
Sind einzelne Bestimmungen der AGB anfechtbar oder unwirksam,
so wird die Gültigkeit im Übrigen davon nicht berührt.
Streichungen oder Veränderung einzelner Punkte sind unzulässig.
§1 - Veranstaltung
1. Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung des Programms liegt ausschließlich beim Künstler. Matthias Freyboth ist bemüht, rechtzeitig mind. 20 Min. - max. 60 Min. vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort zu erscheinen. Es kann aber keine Garantie übernommen werden, wenn es zu Verzögerungen z.B. bei der Anreise kommt (Staus, Unfall, Unwetter, Panne etc.). Ein Essen und Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter kostenlos gestellt.
2. Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Es gilt der für die Veranstaltung vertraglich vereinbarte Preis. Dieser wurde mündlich oder schriftlich im Vorfeld vereinbart. In diesem Preis ist das Programm, die Anfahrt sowie der Auf - und Abbau des technischen Equipmentes bereits beinhaltet. Die Umsatzsteuer muss ausgewiesen sein.
3. Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Veranstaltung die Kosten für die Urheberrechte zu erwerben (GEMA) und bei Bedarf selber eine Protokollierung des dargebotenen Programms bzw. der Musik vorzunehmen. Für eine eventuell erforderliche Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr hat der Veranstalter ebenfalls Sorge zu tragen. Kommt es zu einem vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung z.B. durch eine Behörde (Polizei oder Ordnungsamt) ist trotzdem die vereinbarte Gage in voller Höhe zu zahlen.
4. Matthias Freyboth ist in seiner Tätigkeit als Alleinunterhalter, Zauberkünstler, Moderator, Sprecher und Parodist eine ausreichend große und ebene, trockene Stellfläche von mindestens 2,00 Metern Breite und 2,00 Metern Tiefe für den Aufbau seiner technischen Geräte mit direktem Blickkontakt zum Publikum zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter sorgt für mindestens +10°C, damit die technischen Geräte auch einwandfrei funktionieren. Für einen nahe liegenden Stromanschluss (230V / 16A) ist ebenfalls zu sorgen. Dabei sollte, nach Möglichkeit, ein eigener abgesicherter Stromkreis zur Verfügung stehen. Die entstehenden Stromkosten während der Veranstaltung trägt der Veranstalter.
1. Von Eintreffen des Alleinunterhalters Matthias Freyboth am Veranstaltungsort bis zum Verlassen haftet der Veranstalter persönlich für entstehende Schäden an technischen Equipment und Fahrzeug, wenn diese aus Unachtsamkeit, Leichtsinnigkeit, Fahrlässigkeit und mutwilliger Beschädigung auch durch Dritte entstehen.
1. Die Gage ist prinzipiell nach Beendigung des Auftrittes in bar fällig, es sei denn es wurde eine andere Zahlungsart beidseitig im Vorfeld mündlich oder schriftlich vereinbart. Berechnet werden prinzipiell Zeitstunden bzw. Komplett- Kombinations- Solo- oder Sonderangebote, gleichgültig ob Matthias Freyboth durch Vorträge, Einlagen Dritter, sonstiges Rahmenprogramm oder auch Verzögerungen durch gastronomische Versorgung nicht durchgehend seine Darbietungen durchgeführt hat oder pünktlich beginnen konnte Der festgelegte Beginn der Veranstaltung (z.B. 20.00 Uhr), der im Vorfeld mündlich oder schriftlich vereinbart wurde ist absolut bindend.
2. Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% wird auf der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung wird nach der Veranstaltung ausgehändigt bzw. per Post mindestens 5 Tage noch der Veranstaltung dem Veranstalter zugestellt.
3. Falls im mündlichen oder schriftlichen Vertrag ein Pauschalbetrag ausgehandelt wurde und die festgesetzte Dauer des Auftritts verlängert oder überschritten wird, ist der vertraglich festgesetzte Stundensatz je angefangener Stunde zusätzlich zum Pauschalbetrag zu entrichten. Wird die festgesetzte Auftrittsdauer unterschritten, hat der Veranstalter den ausgehandelten Pauschalbetrag zu entrichten.
1. Im Falle unvorhersehbarer Gründe, die eine Veranstaltung nicht sinnvoll erscheinen lassen, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn ein Rücktritt nach Abschluss durch den Veranstalter oder Herrn Freyboth erfolgt, hat der Veranstalter einen Anspruch auf Ersatz, der aber nicht zugesichert werden. Es werden lediglich Vorschläge bzw. Empfehlungen gegeben. Beide Vertragspartner haben jedoch Anspruch auf die bisher aufgelaufenen Spesen und Ausfallkosten, diese belaufen sich immer auf die Hälfte der ausgehandelten Gage.
2. Matthias Freyboth behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss Aufträge aus Gründen abzulehnen, die eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beauftragung und/ oder die Leistungserbringung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen (siehe auch §6 - Urheberrecht) verletzt oder aufgrund der Begebenheiten nicht möglich ist (z. B. wenn die Gesundheit von Matthias Freyboth oder seine technischen Geräte gefährdet sind).
1. Der Alleinunterhalter ist bemüht, im Falle einer Krankheit oder sonstigen Verhinderungen einen Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht gewünscht oder möglich sein, obliegt dies dem Veranstalter, einen Ersatz zu beschaffen. Eine Kostenentschädigung hierfür findet nicht statt.
2. Bei künstlerischen Darbietungen ist eine Reklamation unmittelbar, sofort während der Veranstaltung notwendig, damit entsprechende Korrekturen sofort durchgeführt werden können. Eine Reklamation am Ende der Veranstaltung berechtigt in keinem Falle zu einer Minderung der Zahlung. Matthias Freyboth hat davon auszugehen, dass der Veranstalter über die Art und Weise der dargebrachten Musik, seinen Shows und Einlagen Kenntnis hat.
3. Aufgrund der technischen Geräte kann Matthias Freyboth keine Gewährleistung für einen ordentlichen Ablauf bieten, da eine permanente Überwachung der eingesetzten Technik nicht möglich ist und ein technischer Ausfall eines Gerätes nie zu 100% ausgeschlossen werden kann. Die abgeleisteten Stunden bis zu einem eventuellen Ausfall sind ihm in jedem Falle zu bezahlen.
1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Matthias Freyboth, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Die Aufnahme von Veranstaltungen für kommerzielle Zwecke und öffentliche Aufführungen (Radio, TV) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Matthias Freyboth. Sollte die Genehmigung erteilt wurden sein, ist ein kostenloses Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.
2. Es gilt bei allen Ankündigungen, Veröffentlichungen und Nachberichten in allen mündlichen, schriftlichen und bildlichen Formen darauf zu achten, dass Matthias Freyboth in seiner Tätigkeit als Parodist unter den Bezeichnungen: "Herr Schlimmer" bzw. "Rita van de Gracht" auftritt, bezeichnet und genannt wird. Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung für die korrekte Bezeichnung. Matthias Freyboth steht frei, den Auftritt kurzfristig abzusagen und entstandene, urheberrechtliche Konsequenzen durch falsche Bezeichnung dem Veranstalter voll zu übertragen. Siehe dazu auch §4 - Punkt 2 - Rücktrittsrecht und Stornierung.
2. Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Es gilt der für die Veranstaltung vertraglich vereinbarte Preis. Dieser wurde mündlich oder schriftlich im Vorfeld vereinbart. In diesem Preis ist das Programm, die Anfahrt sowie der Auf - und Abbau des technischen Equipmentes bereits beinhaltet. Die Umsatzsteuer muss ausgewiesen sein.
3. Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Veranstaltung die Kosten für die Urheberrechte zu erwerben (GEMA) und bei Bedarf selber eine Protokollierung des dargebotenen Programms bzw. der Musik vorzunehmen. Für eine eventuell erforderliche Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr hat der Veranstalter ebenfalls Sorge zu tragen. Kommt es zu einem vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung z.B. durch eine Behörde (Polizei oder Ordnungsamt) ist trotzdem die vereinbarte Gage in voller Höhe zu zahlen.
4. Matthias Freyboth ist in seiner Tätigkeit als Alleinunterhalter, Zauberkünstler, Moderator, Sprecher und Parodist eine ausreichend große und ebene, trockene Stellfläche von mindestens 2,00 Metern Breite und 2,00 Metern Tiefe für den Aufbau seiner technischen Geräte mit direktem Blickkontakt zum Publikum zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter sorgt für mindestens +10°C, damit die technischen Geräte auch einwandfrei funktionieren. Für einen nahe liegenden Stromanschluss (230V / 16A) ist ebenfalls zu sorgen. Dabei sollte, nach Möglichkeit, ein eigener abgesicherter Stromkreis zur Verfügung stehen. Die entstehenden Stromkosten während der Veranstaltung trägt der Veranstalter.
§2 - Haftung
1. Von Eintreffen des Alleinunterhalters Matthias Freyboth am Veranstaltungsort bis zum Verlassen haftet der Veranstalter persönlich für entstehende Schäden an technischen Equipment und Fahrzeug, wenn diese aus Unachtsamkeit, Leichtsinnigkeit, Fahrlässigkeit und mutwilliger Beschädigung auch durch Dritte entstehen.
§3 - Bezahlung
1. Die Gage ist prinzipiell nach Beendigung des Auftrittes in bar fällig, es sei denn es wurde eine andere Zahlungsart beidseitig im Vorfeld mündlich oder schriftlich vereinbart. Berechnet werden prinzipiell Zeitstunden bzw. Komplett- Kombinations- Solo- oder Sonderangebote, gleichgültig ob Matthias Freyboth durch Vorträge, Einlagen Dritter, sonstiges Rahmenprogramm oder auch Verzögerungen durch gastronomische Versorgung nicht durchgehend seine Darbietungen durchgeführt hat oder pünktlich beginnen konnte Der festgelegte Beginn der Veranstaltung (z.B. 20.00 Uhr), der im Vorfeld mündlich oder schriftlich vereinbart wurde ist absolut bindend.
2. Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% wird auf der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung wird nach der Veranstaltung ausgehändigt bzw. per Post mindestens 5 Tage noch der Veranstaltung dem Veranstalter zugestellt.
3. Falls im mündlichen oder schriftlichen Vertrag ein Pauschalbetrag ausgehandelt wurde und die festgesetzte Dauer des Auftritts verlängert oder überschritten wird, ist der vertraglich festgesetzte Stundensatz je angefangener Stunde zusätzlich zum Pauschalbetrag zu entrichten. Wird die festgesetzte Auftrittsdauer unterschritten, hat der Veranstalter den ausgehandelten Pauschalbetrag zu entrichten.
§4 - Rücktrittsrecht und Stornierung
1. Im Falle unvorhersehbarer Gründe, die eine Veranstaltung nicht sinnvoll erscheinen lassen, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn ein Rücktritt nach Abschluss durch den Veranstalter oder Herrn Freyboth erfolgt, hat der Veranstalter einen Anspruch auf Ersatz, der aber nicht zugesichert werden. Es werden lediglich Vorschläge bzw. Empfehlungen gegeben. Beide Vertragspartner haben jedoch Anspruch auf die bisher aufgelaufenen Spesen und Ausfallkosten, diese belaufen sich immer auf die Hälfte der ausgehandelten Gage.
2. Matthias Freyboth behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss Aufträge aus Gründen abzulehnen, die eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beauftragung und/ oder die Leistungserbringung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen (siehe auch §6 - Urheberrecht) verletzt oder aufgrund der Begebenheiten nicht möglich ist (z. B. wenn die Gesundheit von Matthias Freyboth oder seine technischen Geräte gefährdet sind).
§5 - Ersatz und Reklamationen
1. Der Alleinunterhalter ist bemüht, im Falle einer Krankheit oder sonstigen Verhinderungen einen Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht gewünscht oder möglich sein, obliegt dies dem Veranstalter, einen Ersatz zu beschaffen. Eine Kostenentschädigung hierfür findet nicht statt.
2. Bei künstlerischen Darbietungen ist eine Reklamation unmittelbar, sofort während der Veranstaltung notwendig, damit entsprechende Korrekturen sofort durchgeführt werden können. Eine Reklamation am Ende der Veranstaltung berechtigt in keinem Falle zu einer Minderung der Zahlung. Matthias Freyboth hat davon auszugehen, dass der Veranstalter über die Art und Weise der dargebrachten Musik, seinen Shows und Einlagen Kenntnis hat.
3. Aufgrund der technischen Geräte kann Matthias Freyboth keine Gewährleistung für einen ordentlichen Ablauf bieten, da eine permanente Überwachung der eingesetzten Technik nicht möglich ist und ein technischer Ausfall eines Gerätes nie zu 100% ausgeschlossen werden kann. Die abgeleisteten Stunden bis zu einem eventuellen Ausfall sind ihm in jedem Falle zu bezahlen.
§6 - Urheberrecht
1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Matthias Freyboth, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Die Aufnahme von Veranstaltungen für kommerzielle Zwecke und öffentliche Aufführungen (Radio, TV) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Matthias Freyboth. Sollte die Genehmigung erteilt wurden sein, ist ein kostenloses Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.
2. Es gilt bei allen Ankündigungen, Veröffentlichungen und Nachberichten in allen mündlichen, schriftlichen und bildlichen Formen darauf zu achten, dass Matthias Freyboth in seiner Tätigkeit als Parodist unter den Bezeichnungen: "Herr Schlimmer" bzw. "Rita van de Gracht" auftritt, bezeichnet und genannt wird. Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung für die korrekte Bezeichnung. Matthias Freyboth steht frei, den Auftritt kurzfristig abzusagen und entstandene, urheberrechtliche Konsequenzen durch falsche Bezeichnung dem Veranstalter voll zu übertragen. Siehe dazu auch §4 - Punkt 2 - Rücktrittsrecht und Stornierung.
Aktualisiert am 17. Februar 2011